Die Praxis für Physiotherapie verfügt über die sozialrechtliche Zulassung. Hiermit ist sie berechtigt seine Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung abzurechnen.
Die Praxis für Physiotherapie im Schützenweg 5, Horneburg
Physiotherapie wird als Oberbegriff für Krankengymnastik und physikalische Therapie bezeichnet. Bei diesem Heilverfahren werden die natürlichen Anpassungsmechanismen des Körpers auf gezielte Reize genutzt. Eine Gesundheitsvorsorge wird durch die Maßnahmen der Physiotherapie ebenfalls erreicht.
Physiotherapie leitet sich her von:
Physis – die Natur, das Wirkliche, das Erfahrbare;
physio = natürlich
Therapie – Krankheitsbehandlung
Dieses Heilverfahren stellt eine Alternative oder Ergänzung zur medikamentösen und operativen Behandlung dar.
Eine physiotherapeutische Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung z.B. als Allgemeine Krankengymnastik (KG), Neurophysiologische Krankengymnastik (KGN), Krankengymnastik am Gerät (KGG), Manuelle Therapie (MT) u.v.a.m. Der Heilmittelkatalog, der das Regelwerk für eine notwendige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung mit Heilmitteln vorgibt, ist Grundlage für eine Verordnung.
Die Untersuchung und die darauf folgende Behandlung des Physiotherapeuten orientieren sich auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung. Darauf basierend wird die Therapie durchgeführt, welche die Leistungsfähigkeit des Gesamtorganismus verbessert oder wiederherstellt.
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